Kultur im Gegenwind

Von
Ruedi Bürgi

Ruedi Bürgi, Co-Präsident Aargauischer Kulturverband (AGKV) äussert sich zu aktuellen Entwicklungen in der Aargauer Kulturpolitik.

- Oktober 2025: Der Regierungsrat weist das Gesuch des Kulturvereins Odeon Brugg um Ausrichtung von Betriebsbeiträgen nach § 10 Kulturgesetz ab.

- November 2025: In einer Motion im Grossen Rat wird verlangt, bei der Kunst im öffentlichen Raum den Tätigkeitsbereich Tiefbau ersatzlos zu streichen.

-  November 2025: Der Grosse Rat beschliesst, im Budget 2026 die vom Regierungsrat vorgesehene jährliche Erhöhung der Beiträge zugunsten des Kuratoriums von Fr. 100 000 zu streichen.

- Dezember 2025: Der Regierungsrat kündigt die interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich.

Diese Meldungen machen keine Freude. Sind sie der Anfang eines Abbaus bei der Unterstützung der Kultur im Kanton Aargau? Um es vorwegzunehmen: Eine solche Aussage der pauschalen Empörung würde zu kurz greifen. Wohl gibt die Häufung der negativen Ereignisse zu denken. Aber es lohnt sich, näher hinzuschauen, bevor der Stab über die Entscheidungen gebrochen wird.

Am Ermessen gescheitert

Ob das Odeon ein mindestens kantonales Publikum aufweist – um dieses Kriterium ging es letztlich entscheidend bei der Gesuchsprüfung – ist weitgehend eine Ermessensfrage, welche die zuhanden des Regierungsrates Antrag stellende Kommission für Kulturfragen negativ beantwortete. Nach welchen Leitlinien dieses Ermessen ausgeübt wurde, ist von aussen schwierig zu beurteilen. Es fühlt sich aus der Sicht des Beobachters jedoch immerhin so an, dass die Messlatte für dieses Kriterium höher gesetzt wurde als auch schon.

Nicht aus den Augen zu verlieren ist, dass es überhaupt diese Form der Unterstützung nach § 10 Kulturgesetz gibt, eine Aargauer Errungenschaft, welche die Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung des Betriebs diverser Institutionen erst ermöglicht. Es ist dem Odeon zu wünschen, dass es eine zweite Chance erhält und diese packt. Es würde dies verdienen.

«Pauschal» und «ersatzlos»: keine guten Ratgeber

Die Kunst im öffentlichen Raum dient der Sichtbarmachung von kulturellen Werten und der Konfrontation damit für jedermann. Diese Förderung im Bereich des Tiefbaus ersatzlos zu streichen, wie es in der Motion beantragt wird, stellt eine pauschale Absage an die Kultur dar und widerspricht differenziertem Verhalten.

Der politische Wille zielt auf Sparen

Es sei anerkannt: Der Aargau leistet viel Gutes für die Kultur und verfügt über eine aktive und die Innovation suchende Kulturverwaltung, aber Fakt ist auch, dass unser Kanton im schweizerischen Vergleich nicht eben gut dasteht. Da wirkt sich der Verzicht auf die dem Bevölkerungswachstum und der dadurch steigenden Teilhabe an der Kultur geschuldete Erhöhung der Fördermittel des Kuratoriums als Rückschritt aus.

Kulturlastenausgleich auf dem Prüfstand

Der Regierungsrat befürwortet weiterhin das Konzept des Kulturlastenausgleichs. Das ist doch schon mal eine positive und wichtige Feststellung. Und gegen die Festsetzung von neuen «Spielregeln» unter den Kantonen ist auch nichts einzuwenden. Abzusehen ist allerdings, dass in den nach der Kündigung der Vereinbarung in Aussicht gestellten bilateralen Verhandlungen auch die Höhe der Leistungen Thema sein werden. Sollten diese tiefer ausfallen, muss sichergestellt werden, dass die frei werdenden Mittel der kantonalen Kultur erhalten bleiben. Nur so wird die Kultur nicht als Mittel für andere Absichten verwendet.

Heikle Entwicklungen

Jedes dieser vier Ereignisse hat seine eigene Geschichte und seinen eigenen Hintergrund. Der aufkommende Gegenwind zieht sich aber durch jedes hindurch. Es sind heikle Entwicklungen im Gange, denen alle Seiten die nötige Aufmerksamkeit schenken müssen. Die Kultur in unserem Kanton muss gestärkt und darf nicht geschwächt werden, denn sie fördert das demokratische Verständnis, verbindet die unterschiedlichsten Menschen und ist eine tragende Ressource und Stütze der Gesellschaft. Dies muss die Messlatte für die Zukunft sein.

Ruedi Bürgi, Co-Präsident Aargauischer Kulturverband (AGKV)